Das Rundschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 27. Januar 2022 gibt einen Überblick über eine angemessene Verzinsung von Vorschüssen oder Darlehen an Beteiligte oder ihnen nahe stehende Dritte bzw. von Beteiligten oder ihnen nahe stehenden Dritten. Die Zinssätze gelten ab dem 1. Januar 2022.
Glaronia Treuhand
Steuerlich anerkannte Zinssätze 2022
Aktualisiert: 7. März 2022
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